Video in Fahrt: Was technisch geht und was erlaubt ist
Die Freischaltung ist einfach. Die rechtliche Seite ist es nicht — hier steht beides ohne Beschönigung.
Die Videosperre gehört zu den meistgefragten Freischaltungen überhaupt. Technisch ist sie in wenigen Minuten erledigt. Trotzdem gehört zu dieser Leistung eine Erklärung, die viele Anbieter weglassen.
Was die Sperre technisch ist
Die Headunit fragt die Geschwindigkeit über den Fahrzeugbus ab. Überschreitet sie einen Schwellenwert, blendet die Software das Videobild aus und zeigt einen Hinweis. Beim Freischalten wird dieser Schwellenwert deaktiviert — an der Videoquelle selbst ändert sich nichts.
Was rechtlich gilt
In der Schweiz und in den meisten europäischen Ländern gilt: Der Fahrer darf während der Fahrt keine Bildschirme betrachten, die nicht der Fahraufgabe dienen. Das ist unabhängig davon, ob die Technik es zulässt. Die Freischaltung selbst ist nicht verboten — die Nutzung durch den Fahrer während der Fahrt schon.
Sinnvoll ist die Freischaltung deshalb vor allem für Beifahrer, für Fondbildschirme und für den Stand. Wer im Wohnmobil oder Transporter im Stand einen Film schauen möchte, ist damit gut bedient.
Verantwortlich für die Nutzung ist der Fahrzeughalter, nicht der Betrieb, der freigeschaltet hat. Wir weisen darauf hin, weil es fair ist — nicht um uns abzusichern.
Auswirkung auf die Fahrzeugprüfung
Eine reine Software-Freischaltung ist an der Prüfung normalerweise nicht erkennbar und auch nicht Gegenstand der Prüfung. Anders sieht es aus, wenn zusätzliche Bildschirme im Sichtfeld des Fahrers montiert werden — das ist eine bauliche Änderung.
Rückgängig machen
Die Sperre lässt sich jederzeit wieder aktivieren. Beim Verkauf des Fahrzeugs stellen wir auf Wunsch den Originalzustand her. Das dauert genauso lange wie die Freischaltung.
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